Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) wurde vom Gesetzgeber mit dem Ziel erlassen, neben dem vorrangigen Schutz der schwangeren Mitarbeiterin und der ihres Kindes eine lückenlose Weiterbeschäftigung zu ermöglichen – vom Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zu den Schutzfristen rund um die Entbindung bzw. im Anschluss daran. Hierzu wurden die Regelungen für Beschäftigungsverbote angepasst und im Gesetz konkreter definiert.
weiterlesenRuheraum für schwangere Mitarbeiterinnen und stillende Mütter
Mit dem Gebot der „Weiterbeschäftigung“ aus dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018) gerät auch der „Ruheraum“ für schwangere Mitarbeiterinnen und stillende Mütter wieder in den Fokus der Aufsichtsbehörden.
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