Ob ein Zeckenbiss mit damit verbundener Borrelioseinfektion auf einer Dienstreise als Arbeitsunfall bewertet werden kann, hatte das Landessozialgericht NRW zu entscheiden (08.02.2017 – L 17 U 619/16). Zwar wurden in der Vergangenheit Zeckenbisse mit daraus resultierender Erkrankung bereits als Arbeitsunfall bewertet, allerdings war die Dokumentation des Zeckenbisses während einer versicherten Tätigkeit jeweils eine entscheidende Voraussetzung dafür.
weiterlesenSind Arbeitgeber von Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Schutzimpfungen anzubieten?
Jein, das Impfangebot muss durch den Betriebsarzt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgen erfolgen.
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