Hinweis: der Beitrag bezieht sich in seinen Rechtsquellen auf das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), welche zum 01.01.2018 durch das neue Mutterschutzgesetz ersetzt wurden. Zu den Beschäftigungsverboten für Schwangere nach dem neuen Mutterschutzgesetz (2018) lesen Sie folgenden Artikel: Beschäftigungsverbot für Schwangere nach dem neuen Mutterschutzgesetz.
Beachten Sie auch unser Angebot zur betriebsärztliche Beratung für Arbeitgeber und Ärzte zum Thema schwangere Mitarbeiterinnen.
Beschäftigungsverbot vom Arzt
In diesem Beitrag möchten wir uns vor allem dem ärztlichen (individuellen) Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen widmen.
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