Betriebliches Beschäftigungsverbot – Musterformulierung für den Arbeitgeber

  • 17. Juli 2018

Ein betriebliches Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz muss vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Hierfür können Sie folgende Musterformulierungen nutzen.

Beachten Sie auch unser Angebot zur betriebsärztliche Beratung für Arbeitgeber und Ärzte zum Thema schwangere Mitarbeiterinnen.

Betriebliches Beschäftigungsverbot gemäß § 13 Mutterschutzgesetz (MuSchG 2018)

Hiermit sprechen wir für [NAME DER MITARBEITERIN], geboren am [GEBURTSDATUM] gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG mit Wirkung vom [DATUM] ein betriebliches Beschäftigungsverbot bis einschließlich zum Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung aus.

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG hat ergeben, dass unverantwortbare Gefährdungen für die schwangere Mitarbeiterin weder durch Schutzmaßnahmen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG noch durch einen Arbeitsplatzwechsel nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG ausgeschlossen werden können.

Alternativ

Hiermit sprechen wir für [NAME DER MITARBEITERIN], geboren am [GEBURTSDATUM] gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG mit Wirkung vom [DATUM] ein betriebliches Beschäftigungsverbot bis zur Bereitstellung eines geeigneten und der schwangeren Mitarbeiterin zumutbaren alternativem Arbeitsplatzes aus.

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG hat ergeben, dass unverantwortbare Gefährdungen für die schwangere Mitarbeiterin nicht durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG ausgeschlossen werden können bzw. eine Umgestaltung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar ist. Der schwangeren Mitarbeiterin kann zum jetzigen Zeitpunkt kein anderer geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.