Eine gesunde und sichere Investition in Ihr Unternehmen.

Das folgende Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, welche einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen müssen. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern ärztliche Beratungen z.B. im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten möchten, erhalten gerne ein individuelles Angebot.

Betriebsarzt auf Abruf
(§ 2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2)

0,-
pro Jahr und Mitarbeiter

  • Nachweis zur bedarfsorientierten betriebsärztlichen Betreuung
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung
  • Beratung per E-Mail und Chat2
  • Telefonische Beratung2
  • Vor-Ort-Beratung auf Wunsch2
  • Eine Beratungseinheit pro Mitarbeiter im Jahr inklusive2
  • Fester Ansprechpartner
  • Online-Gefährdungsbeurteilung
    Basis-Checklisten3
  • Kostenfreie Erstbewertung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Nur 80,- €/Jahr Registrierungspauschale pro Betrieb4
  • Flexible Laufzeit – jederzeit kündbar
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Betriebsärztliche Betreuung
(§ 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2)

15,-
pro Jahr und Mitarbeiter

  • Nachweis zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Regelbetreuung1
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung
  • Beratung per E-Mail und Chat2
  • Telefonische Beratung2
  • Vor-Ort-Beratung auf Wunsch2
  • Eine Beratungseinheit pro Mitarbeiter im Jahr inklusive2
  • Fester Ansprechpartner
  • Online-Gefährdungsbeurteilung
    Basis-Checklisten3
  • Kostenfreie Erstbewertung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Nur 80,- €/Jahr Registrierungspauschale pro Betrieb4
  • Flexible Laufzeit – jederzeit kündbar
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TIPP

Gesundes Unternehmen
(§ 2 Abs. 2 DGUV Vorschrift 2)

32,-
pro Jahr und Mitarbeiter

  • Nachweis zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Regelbetreuung1
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung
  • Beratung per E-Mail und Chat2
  • Telefonische Beratung2
  • Vor-Ort-Beratung auf Wunsch2
  • Eine Beratungseinheit pro Mitarbeiter im Jahr inklusive2
  • Fester Ansprechpartner
  • Online-Gefährdungsbeurteilung
    Basis-Checklisten3
  • Kostenfreie Erstbewertung zur Gefährdungsbeurteilung
  • Nur 80,- €/Jahr Registrierungspauschale pro Betrieb4
  • Flexible Laufzeit – jederzeit kündbar
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Tarife gültig ab 19.04.2023. Alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Für Mitglieder in einem Branchen- bzw. Fachverband oder einer Innung können bereits Rahmenvereinbarungen mit betriebsarzt.online abgeschlossen worden sein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Verband oder Ihrer Innung nach den besonderen Konditionen von betriebsarzt.online.

1) Der Betreuungsnachweis gilt auch als Nachweis gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 SGB VII, d.h., Unternehmen mit einem Zwangsanschluss an den überbetrieblichen Dienst ihrer Berufsgenossenschaft können sich hiervon befreien lassen. Einen Antrag auf Befreiung können Sie formlos an den Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft senden.

2) Die Beratungsentgelte werden separat berechnet. Eine Beratungseinheit (1,0 BE) entspricht 12 Minuten und kostet 19,20 € (1,60 €/Min.; Stand: 12.02.2018) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Pro Beratungsauftrag werden mindestens 0,5 BE (6 Min.; mind. 9,60 €) angesetzt. Die Abrechnung der individuell in Anspruch genommenen Beratungseinheiten erfolgt monatlich. Inklusive Beratungseinheiten sind auf das laufende Jahr festgeschrieben und können nicht in das folgende Jahr übertragen werden. Bei Vor-Ort-Beratung (optional) zzgl. Reisezeiten und Fahrtkosten, die genauen Kosten werden Ihnen im Vorfeld mitgeteilt.

3) Enthält den Zugang und eine nicht übertragbare Softwarelizenz für die Online-Gefährdungsbeurteilung riskoo.

4) Die Registrierungspauschale ist jährlich und einmalig pro Betrieb zu entrichten.

 

Häufige Fragen

Jeder Arbeitgeber (Unternehmen, Vereine, Behörden, Stiftungen etc.) muss ab dem ersten Mitarbeiter einen Betriebsarzt bestellen (§§ 1 und 2 Arbeitssicherheitsgesetz). Es gibt keine Ausnahmen. Die Art der betriebsärztlichen Betreuung wird in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 geregelt. Diese Vorschrift adressiert alle Arbeitgeber. Darüber hinaus wird in dieser Vorschrift auch die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit geregelt.

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich weiterhin aus der Tatsache, dass jeder Arbeitgeber es seinen Mitarbeitern ermöglichen muss, sich von einem Betriebsarzt mindestens beraten bzw. untersuchen zu lassen (§ 11 Arbeitsschutzgesetz). Davon abgesehen gibt es einige arbeitsmedizinischen Vorsorgen, welche der Arbeitgeber gegebenfalls zwingend veranlassen (Pflichtvorsorge) oder zumindest aktiv anbieten (Angebotsvorsorge) muss.

Zu guter Letzt: Die Gewerbeaufsicht (z.B. das Amt für Arbeitsschutz) kann jeden Arbeitgeber durch Anordnung unter Zwangsgeld zur Bestellung eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssichereit zwingen. Doch so weit sollten Sie es erst gar nicht kommen lassen. Dies gilt auch im sogenannten Unternehmermodell nach Anlage 3 der DGUV-Vorschrift 2.

Der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird im Grundsatz an der Mitarbeiterzahl (bis zu 10 Mitarbeiter bzw. ab 11 Mitarbeiter) und an den individuellen betrieblichen Voraussetzungen festgemacht. So benötigen Arbeitgeber mit bis zu 10 Mitarbeitern keine festen Einsatzzeiten eines Betriebsarztes, müssen aber trotzdem den Nachweis führen, einen Betriebsarzt "in der Hinterhand" zu haben.

Auch müssen für bestimmte Gefährdungsbeurteilungen oder arbeitsschutzrechtliche Aufklärungspflichten gegenüber den Mitarbeitern betriebsärztliche Beratungsnachweise (§ 5 DGUV-Vorschrift 2) vorliegen. Fehlen diese, kann bei einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall dem Arbeitgeber oder seinen Führungskräften ein Organisationsverschulden unterstellt werden – was zu einer privaten Haftungsfalle werden kann.

betriebsarzt.online ist ein Angebot der mesino GmbH & Co. KG aus Karlsruhe. Hinter riskoo stecken über 20 Jahre arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erfahrung und Know-how der Gründer und Gesellschafter. Diese wollen unbedingt etwas ändern in der viel zu häufig noch analog verweilenden Welt des Arbeitsschutzes.

Seit der Änderung der Unfallverhütungsvorschriften 2005 haben insbesondere Chefs von kleineren Unternehmen oft das Nachsehen, da sie die Arbeitsschutz-Richtlinien eigenverantwortlich umsetzen müssen. Nachdem bei ihnen seit der Vorschriftenänderung keine festen Einsatzzeiten von Betriebsärzten mehr vorgeschrieben sind, sind die kleineren Unternehmen jedoch für diese Ärzte unattraktiv geworden. Auch der seit Jahren bestehende Betriebsarztmangel verschärft die Situation. Erfreulicherweise eröffnet der Gesetzgeber Kleinunternehmen eine bedarfsorientierte Möglichkeit zur Realisierung der betriebsärztlichen Betreuung, unter anderem in Form der sogenannten Pool-Betreuung.

betriebsarzt.online übernimmt für die an der Pool-Betreuung teilnehmenden Unternehmen die Organisation der betriebsärztlichen sowie ggf. auch der sicherheitstechnischen Betreuung. Alle Unternehmen werden auf der Grundlage ihrer Branchenzugehörigkeit in Gruppen zusammengefasst und erhalten eine gemeinsame Betreuung nach den gesetzlichen Vorgaben. Dabei setzt betriebsarzt.online konsequent auf den Einsatz digtaler Kommunikationsformen. Durch eine gezielte Planung und Steuerung des Ressourceneinsatzes in Klein- und Kleinstbetrieben kann eine runde und für alle Beteiligten betriebswirtschaftlich gesunde Partnerschaft entstehen.

Arbeitgeber können sich nach Anlage 1 der DGUV-Vorschrift 2 "zur gemeinsamen Nutzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Regelbetreuung zusammenschließen, soweit die Möglichkeiten zur Organisation im Betrieb nicht ausreichen" (sogenannte Pooling-Regelung).

Diese kaum beachtete Möglichkeit eröffnet insbesondere kleinen und mittleren Betrieben die Chance, eine rechtskonforme, ressourcensparende und für das Unternehmen nachhaltige betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Mithilfe von digitalen Kommunikationsmitteln (E-Mail, Chat, Videotelefonie etc.) wird diese Form der Betreuung richtig rund und für die an der Pool-Betreuung teilnehmenden Unternehmen ein echter Gewinn.

Was macht ein Steuerberater? Übertragen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt ein Betriebsarzt vergleichbare Aufgaben und Funktionen: Er berät Sie als Unternehmen und navigiert Sie gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die 2.000 Rechtsvorschriften und Regelwerke des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Nebenher (tatsächlich nur mit einem kleinen Anteil seiner Arbeitszeit) führt er auch arbeitsmedizinische Vorsorgen, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen durch.

Auch wenn die Verpflichtung, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssichereit zu bestellen, schon seit 1973 besteht: Viele Kleinunternehmen lernen diese Rechtsvorschrift erst kennen, wenn ein Arbeitsunfall passiert ist und die Polizei, die Gewerbeaufsicht bzw. das Amt für Arbeitsschutz und ein Vertreter der gesetzlichen Unfallkasse oder Berufsgesonssenschaft vor der Tür steht. Vermeiden Sie, dass es Ihnen ähnlich ergeht – z.B. mit der Unterstützung von betriebsarzt.online!

Hinter betriebarzt.online steht ein überbetrieblicher Dienst nach § 19 ASiG – eine alternative Möglichkeit zur Bestellung des Betriebsarztes. 

"Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet."

Das heißt, durch die Beauftragung von betriebsarzt.online steht Ihnen nicht nur ein einzelner Betriebsarzt, sondern gleich ein ganzes Team von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und sonstigen Experten zur Verfügung. Einer der wesentlichen Vorteile: Man kennt sich. Jeder kann auf das Fachwissen des anderen zugreifen, um eine für Sie optimale Lösung zu finden.

Ja, unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen alle über eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden.

0 Tage, 0 Monate, 0 Jahre. Bei betriebsarzt.online bieten wir Ihnen – im Gegensatz zu den branchenüblichen Klauseln mit langjährigen Vertragslaufzeiten und halbjährlichen Kündigungsfristen – Ad-hoc-Leistungen an. Die Vereinbarung kann jederzeit ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden. Sie oder Ihre Mitarbeiter nehmen unsere Beratung dann in Anspruch, wenn Sie es brauchen.

  • 1 Beratungseinheit (BE) = 12 Minuten
  • Pauschale für die Registrierung: 60,- Euro/Jahr pro Betrieb
  • Telefonnische Beratung oder Beratung in Textform (E-Mail, Chat): 1,60 €/Min., mind. 0,5 BE (9,60 €), danach minutengenaue Abrechnung
  • Vorort-Beratung: 135,- €/Std., mind. 2 Std. oder nach individuellem auftragsbezogenen Angebot
  • Die Erstbewertung zur Gefährdungsbeurteilung ist je nach Tarif kostenfrei.

Alle Preise zzgl. der gültigen Umsatzsteuer.

Inklusive Beratungseinheiten sind immer im laufenden Betreuungsjahr gültig und können selbstverständlich für alle Fragen eingesetzt werden. Bei acht Mitarbeitern haben Sie beispielweise im Tarif "Rechtssicherheit" ingesamt 1:36 Stunden Beratungsleistungen oder 16 E-Mail-Anfragen inklusive.

Für Branchen- und Fachverbände sowie Innungen können Rahmenvereinbarungen mit besonderen Konditionen bestehen. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrem Verband oder der Innung nach.

Untersuchungen (arbeitsmedizinische Vorsorgen) unterliegen den Gebührensätzen der Betriebsärzte. Sie erhalten immer den aktuellen Honorarsatz vor der Vorsorge.

Wussten Sie, dass die untersuchungsbezogenen Leistungen eines Betriebsarztes gerade einmal 20% seines gesamten Stundenumfangs betragen?¹

Wichtig in diesem Kontext ist: Es gibt keine pauschalen Untersuchungen. Die sogenannten arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und diese unterliegen einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 1 ArbMedVV). Sprich, ohne vorliegende Gefährdungsbeurteilung kann "eigentlich" auch keine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst oder angeboten werden – soviel zur Theorie. Mit der Online-Gefährdungsbeurteilung von riskoo haben Sie die Möglichkeit, über eine einfache Checkliste zu prüfen, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen für Tätigkeiten und Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen relevant werden können.

Sollten arbeitsmedizinsche Vorsorgen notwendig sein, können Sie auf eine arbeitsmedizinische Praxis unserer bundesweiten betriebsärztlichen Kooperationspartner zurückgreifen. Oder aber auch auf jede andere arbeitsmedizinische Praxis in Ihrer Umgebung. Die ArbMedVV zwingt Sie nicht, den nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bestellten Betriebsarzt auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beauftragen (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV).

Für die arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen gelten die aktuellen Honorarsätze der untersuchenden Betriebsärzte.

¹ BAUA arbeitsmedizinischer Betreuungsbedarf in Deutschland, 2014

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Ein guter Arbeits- und Gesundheitsschutz kann bis zu 40% der krankheitsbedingten Ausfallzeiten vermeiden.

Ein Rechenbeispiel

15,43 Tage pro Jahr sind Mitarbeiter im Durchschnitt krankgeschrieben.
Im Bundesdurchschnitt kostet ein Fehltag ca. 300 € inkl. indirekter Ausfallkosten.


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Sparpotenzial

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