Welche Schuhe sollten in Laboratorien getragen werden?
Welche Schuhein Laboratorien getragen werden muss, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Vorab gesagt: Es gibt keine Vorschrift, die alle Aspekte dieser Problematik abdeckt, ledigliche Handlungshilfen in Form von Technischen Regeln.
Aber Technische Regeln sind im Grundsatz „nur“ Empfehlungen und Vorschläge auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung oder eines technischen Ablaufes nahelegen. Sie sind ebenso keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Sie sollen dem Arbeitgeber die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung der geeigneten Maßnahmen für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb erleichtern. Wendet der Arbeitgeber die Regeln an, kann er davon ausgehen, dass er in Bezug auf den Anwendungsbereich der Regel die Vorgaben der gesetzlichen Verordnung einhält.
Die die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 526 „Laboratorien“ führt zum Thema Schuhe in Laboratorien aus:
„In Laboratorien darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden.“
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ fordert ab Schutzstufe 3:
„Die Schutzkleidung umfasst mindestens […] geschlossene Schuhe […]“
Wie eingangs erwähnt, sind die Technischen Regeln nur „Handlungshilfen“ zur Beurteilung durch den Arbeitgeber, welche Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter getroffen werden müssen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, andere Lösungen zu wählen, wenn er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter erreicht.