Wann Schutzhelme auf Baustellen getragen werden müssen

  • 06. Oktober 2017

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) verzeichnete allein im Jahr 2013 mehr als 5.400 meldepflichtige Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Die Arbeit auf der Baustelle ist gefährlich, entsprechender Arbeitsschutz, vor allem für den Kopf, ist unerlässlich. Wann Helmpflicht auf dem Bau besteht und welche Ausnahmen das Gesetz bietet, erläutert die Deutsche Handwerks Zeitung in einem Online-Beitrag.

Die passenden Ausführungen der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) zum Kopfschutz finden sie in der DGUV Regel 112-993.

Hinweis zu DGUV Regeln:  Bereiche, in denen Rechtsverordnungen staatliche Ausschüsse nicht vorsehen oder in denen das zuständige Bundesministerium keinen Bedarf für eine staatliche Regel festgestellt hat, können durch Regeln der UV-Träger ausgefüllt werden. Gleiches gilt für Personengruppen, auf die staatliche Arbeitsschutzvorschriften nicht anwendbar sind. Regeln sind im Unterschied zu Unfallverhütungsvorschriften nicht rechtsverbindlich, sondern Empfehlungen, mit welchen konkreten Maßnahmen die Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt werden können.