Praxisorientierte Lösungen für Zeitarbeit
Für Beschäftigte der Zeitarbeit gelten besondere Arbeitsbedingungen, da sie den Einsatzbetrieb und die Tätigkeit häufig wechseln. Wie deren Sicherheit und Gesundheit unter diesen Bedingungen gewährleistet werden können, zeigt die neue Branchenregel Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen (Regel 115-801) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Wer kümmert sich um die arbeitsmedizinische Vorsorge? Worauf muss man bei der Unterweisung der Beschäftigten achten? In der Publikation erhalten Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe eine Antwort auf diese und zahlreiche weitere Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Wichtig: Gute Abstimmung im Überlassungsprozess
"Beschäftigte der Zeitarbeit kommen oft dann zum Einsatz, wenn der Druck im Betrieb am größten ist. Um sie erfolgreich im neuen Betrieb einzuarbeiten, müssen sich alle Beteiligten gut abstimmen", sagt Carsten Zölck, Leiter des DGUV-Sachgebiets Zeitarbeit und Präventionsexperte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Branchenregel geht daher insbesondere auf die einzelnen Schritte im Überlassungsprozess ein. Verantwortliche erfahren unter anderem, wie sie die Arbeitsbedingungen klären, das Personal unterweisen und Gefährdungen während eines Einsatzes vorbeugen können.
Publikation macht rechtliche Grundlagen verständlich
Die Branchenregeln der gesetzlichen Umfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Die Branchenregel "Zeitarbeit" wendet sich nicht nur an Zeitarbeitsfirmen, sondern auch an die Branchen der Einsatzbetriebe. So waren an der Ausarbeitung der Publikation verschiedene Unfallversicherungsträger und Vertreter der Zeitarbeits-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände beteiligt. Auf diese Weise erhalten Leserinnen und Leser sehr praxisorientierte Lösungsvorschläge für den Arbeitsschutz.
Konkrete Vorschläge für Arbeitsschutz-Maßnahmen
Verantwortliche von Zeitarbeitsfirmen und Einsatzbetrieben sehen anhand der übersichtlichen Gliederung der Branchenregel auf einen Blick, welche Maßnahmen in ihren Aufgabenbereich fallen und auf welchen rechtlichen Grundlagen diese basieren. Hintergrundinformationen, Praxistipps und Musterformulare erleichtern die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Interessierte können die DGUV Regel 115-801 als PDF-Datei kostenfrei herunterladen.