Zeckenbisse während der Arbeit unbedingt dokumentieren
Zeckenbisse können zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Zieht sich eine Erzieherin beim Kita-Ausflug, ein Gärtner oder ein anderer Berufstätiger bei der Arbeit im Freien einen Zeckenbiss zu, sollte dies unbedingt dokumentiert werden.
Kommt es zu Folgeerkrankungen und der Zeckenbiss ist nachweislich während der Arbeit passiert, übernimmt gegebenenfalls die gesetzliche Unfallversicherung die Organisation und die Kosten des Heilverfahrens. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
In vielen Fällen sind die Zeckenbisse harmlos, kommt es jedoch zu chronischen Symptomen, die den Betroffenen weiter begleiten, landen die meisten Fälle vor dem Sozialgericht. So auch im Falle eines Mitarbeiters, der nach einem Zeckenbiss unter den Folgen wie Reizbarkeit, Müdigkeit, Muskel- und Gliederschmerzen leidet. Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte 20 Prozent Erwerbsminderung anerkannt. Der Mitarbeiter klagte jedoch auf eine Anerkennung von 30 Prozent. Beim Sozialgericht Reutlingen einigten sich Berufsgenossenschaft und Mitarbeiter auf eine Reha-Maßnahme. Eine Höherstufung wurde abgelehnt.